• Spaeti Büro AG
    Littauer-Boden
    Staldenhof 18
    CH-6014 Luzern
    Tel. +41 (0)41 259 61 61
    Fax +41 (0)41 250 57 55

Spaeti Büromöbel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Allgemein
  • 1.1 Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • 1.2 Die Spaeti Büro AG, wird im nachfolgenden Text als Spaeti t. bezeichnet.
2 Auftragsbestätigung/Umfang der Lieferung und Leistung
  • 2.1 Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als endgültig abgeschlossen. Ferner gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als durch den Kunden vorbehaltlos anerkannt.
  • 2.2 Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschrie benen hinausgehen, werden von Spaeti gesondert in Rechnung gestellt.
3 Lieferfrist
  • 3.1 Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Liefertermin wird von Spaeti nach Möglichkeit eingehalten. Eine ausdrückliche Garantie für die Einhaltung der Liefertermine kann aufgrund der Herstellung- und Produktionsprozesse ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund eines Lieferverzuges irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen direktem oder indirektem, mittelbarem oder unmittelbarem Schaden oder Folgeschaden ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenso wenig berechtigt, wegen Lieferverzögerung vorn Vertrag zurückzutreten, Minderung oder Wandelung geltend zu machen.
  • 3.2 Die Lieferfrist beginnt, wenn die Spaeti sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat. Nicht jedoch bevor der Kunde die bei Auftragserteilung vereinbarte An- geleistet hat.
  • 3.3 Bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der Spaeti liegen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
4 Lieferung, Montage und Entsorgung
  • 4.1 Die Lieferung von Büromobiliar erfolgt unfranko und wird mit der Montage und der Entsorgung des Verpackungsmaterials zu einem Ansatz von 4% des Warenwertes verrechnet. Bei einem Warenwert unter Fr. 2'000.- wird ein Lieferung-, Montage- und Entsorgungs¬anteil von Fr. 80.- berechnet. Montagen von Trennwänden, Umzüge, Umstellungen, Entsorgungen und sonstige Serviceleistungen werden gemäss den Empfehlungen des Büromöbel Fachverbandes verrechnet.
  • 4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb zumut bare Bedingungen für Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. genügende Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrten (auch für Lastwagen), Benützungsmöglichkeiten eines Aufzuges bei einzurichtenden Bauwerken ab zwei Stockwerken. Bei Zuhilfenahme von Aussenlift, Barelle, Pneukran, etc. wird der Mehraufwand verrechnet. Weiter müssen die Möglichkeit der Strom- und Beleuchtungsbenützung bestehen und das Vorhandensein eines abschliessbaren Raumes. Weitere Gebühren für Parkplatzaufhe¬bung, Zufahrtsbewilligungen etc. werden nach Aufwand verrechnet.
5 Übergang von Nutzen und Gefahr
  • 5.1 Erfolgt der Transport der Ware durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, erfolgt dies auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden.
6 Annahmeverzug
  • 6.1 Bei Annahmeverzug ist die InterOffice berechtigt, die ihr dadurch entstandenen Mehrkosten zu verrechnen. .9
7 Bemustern und Materiaprüfung
  • 7.1 Holz ist ein Naturprodukt, Farbabweichungen bei Nachbestellun gen sind nicht auszuschliessen. Garantien für Farbgleichheiten können nicht gewährt werden.
  • 7.2 Bemusterungen von Büromöbel werden mit 20% des Katalogpreises verrechnet, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung besteht. Bei Bürostühlen wird eine Transportpauschale verlangt.
8 Preise
  • 8.1 Die Einzelverkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer.
  • 8.2 Die Mehrwertsteuer wird separat berechnet und ausgewiesen.
9 Zahlungsbedingungen
  • 9.1 Neukunden: bei Lieferung in bar.
  • 9.2 Bei Beträgen unter Fr. 1'000.-: bei Lieferung in bar.
  • 9.3 Bestehende Kunden: hei Beträgen über Fr. 1'000.--, innert 10 Tagen netto.
  • 9.4 Bei Auftragssummen ab Fr. 20'000.-: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag innert 10 Tagen nach Lieferung. Neukunden: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag bei Lieferung in bar.
  • 9.5 Bei Mängeln ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten. Vorbehalten bleiben seine Rechte gemäss Ziffer 13. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ebenfalls ausgeschlossen.
  • 9.6 Unberechtigte Skontoabzüge werden dem Kunden nachbelastet. Dem Kunden stehen lediglich jene Rabatte zu, welche ihm in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugestanden werden.
10 Rücktritt vorn Vertrag
  • 10.1 Ein Rücktritt vorn Vertrag durch den Kunden kann nur im Einvernehmen mit der InterOffice erfolgen.
  • 10.2 Bei einem Vertragsrücktritt gemäss Ziffer 10.1 ist der Kunde zur Bezahlung eines Reuegelcles von 30% der Auftragssumme verpflichtet. Spaeti ist berechtigt, soweit möglich das Reuegeld mit der allenfalls geleisteten Anzahlungssumme zu verrechnen.
  • 10.3 Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
11 Zahlungsverzug
  • 11.1 Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig.
  • 11.2 Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z.B. eines Inkassos, werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.
  • 11.3 Der Kunde ist ferner zur Bezahlung eines Verzugszinses von 5% ab Verzugsdatum verpflichtet.
12 Abnahme der Ware
  • 12.1 Die InterOffice ist zu Teillieferungen berechtigt.
13 Reklamationen
  • 13.1 Reklamationen offener Mängel sind der Spaeti binnen 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich bei Spaeti geltend zu machen. Mängelrügen, welche nach Ablauf der 8 Arbeitstage oder nach der unmittelbaren Entdeckung der versteckten Mängel nicht geltend gemacht werden, gelten ausdrücklich als verspätet. Die Ware gilt diesfalls als vorbehaltlos akzeptiert.
  • 13.2 Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
  • 13.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird die Spaeti die Mängel beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
  • 13.4 Für Fabrikations- oder Materialfehler beträgt die Garantie des Herstellers je nach Produkt 1 - 5 Jahre.
  • 13.5 Nebst den Rechten gemäss Ziffern 13.1 bis 13.4 sind sämtliche weiteren allfälligen Rechte des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere hat er keine Ansprüche auf irgendwelche Schadenersatzzahlungen,. denersatzzahlungen wegen direkten oder indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Schäden oder Folgeschäden. Ferner hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, auf Minderung oder Wandelung.
  • 13.6 Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder fehlerhafte Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte entstanden sind.
14 Eigentumsvorbehalt
  • 14.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Spaeti.
  • 14.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass InterOffice berechtigt ist, den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt eintragen zu lassen sowie allenfalls dem Vermieter des Kunden oder der entsprechenden Stockwerkeigentümergemeinschaft den Eigentumsvorbehalt anzuzeigen.
15 Gewerbliche Schutzrechte
  • 15.1 Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind Eigentum der InterOffice. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • 16.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen InterOffice und Kunde ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Im internationalen Rechtsverhältnis wird die Anwendung des Wiener Kaufrechtes ausdrücklich wegbedungen.
  • 16.2 Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen InterOffice und Kunde werden ausschliesslich durch die Gerichte des Kantons Luzern entschieden. Diese wenden ihr eigenes materielles und formelles Recht an.
Gültig ab 1. Juli 2006